Die Naturschutzgruppe
im Neuen Heimat- und Geschichtsverein Werl e.V.

Ehrenamt mit Sheriffstern?

Landschaftswacht in Werl

Peter Fröde (1998)

Landschaftswächter, was ist das eigentlich? Ist ein Landschaftswächter so etwas wie ein Landschaftssheriff oder ein Hilfspolizist für den Umweltschutz, der jeden erholungsuchenden Spaziergänger ermahnen will und sofort mit dem Meldebogen droht? Oder ein Flurschütz, der, wie in den Nachkriegsjahren, die Landwirte vor wirtschaftlichem Schaden schützt?

Oder gar ein alternativer Ökospinner, der besserwisserisch belehren will? So genau wußte ich das auch nicht, als mich Josef Lefarth 1991 fragte, ob ich seine Nachfolge als Landschaftswächter antreten wolle.

Doch zum Glück ist auch dies, wie fast alles in unserem Heimatland, in genauesten Vorschriften geregelt.

Die Rechtsgrundlage für die Landschaftswacht bildet der ¶ 13 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung in der Landschaft (Landschaftsgesetz / LG des Landes Nordrhein-Westfalen), in dem es heißt:

"Die untere Landschaftsbehörde soll auf Vorschlag des Beirats Beauftragte für den Außendienst bestellen; sie bilden die Landschaftswacht. Die Landschaftswacht soll die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, daß Schäden von der Natur und Landschaft abgewendet werden. Die Tätigkeit der Landschaftswacht ist eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Kreis oder die kreisfreie Stadt."

Die Aufgaben der unteren Landschaftsbehörde nimmt für den Bereich der Stadt Werl der Kreis Soest wahr, hier ist auch der Landschaftsbeirat angesiedelt, der die Landschaftswächter vorschlagen soll. Regelmäßig wird jedoch auch die jeweilige Gemeinde, in der der Landschaftswächter tätig sein soll, bei der Berufung beteiligt. So beschließt der Umweltausschuß der Stadt Werl am 2. Mai 1984, als Nachfolger für den verstorbenen Ratsherrn Willi Leifert für das Amt des Beauftragten für den Außendienst Holger Fiegenbaum vorzuschlagen.

Nach Bestätigung durch den Kreis Soest nimmt Herr Fiegenbaum nunmehr die Tätigkeit des Landschaftswächters für den Bereich der Stadt Werl mit einer Fläche von 76,34 qkm wahr. Im Juni 1986 beschließt der Landschaftsbeirat, daß für je 50 qkm ein Landschaftswächter einzusetzen ist. Für Werl wird daraufhin Rektor a.D. Johannes Müller als zweiter Landschaftswächter vorgeschlagen und im Mai 1987 durch den Kreis bestätigt.

Als Holger Fiegenbaum im Januar 1988 sein Amt aufgibt, wird Josef Lefarth sein Nachfolger, und seit 1991 bin ich dessen Nachfolger.

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 20. Dezember 1994 wird zudem beschlossen, daß künftig drei Landschaftswächter im Bereich des Stadtgebietes Werl tätig sein sollen. Als dritter Landschaftswächter wird Karl-Wilhelrn Westervoß aus Hilbeck vorgeschlagen und im Dezember 1994 bestätigt.

Seither sind die Aufgaben der Landschaftswacht in Werl dreigeteilt. Ausgestattet mit einem Dienstausweis, einer Dienstplakette (also doch "Landschaftssheriff") und einer Dienstanweisung kümmert sich entsprechend des jeweiligen Wohnortes Johannes Müller aus Westönnen überwiegend um das östliche Stadtgebiet, Herr Westervoß aus Hilbeck lenkt sein Augenmerk mehr auf das nördliche Stadtgebiet, und der Autor mit Wohnsitz in Büderich durchstreift das westliche Gemeindegebiet.

Aufgaben

Die in ¶ 13 des Landschaftsgesetzes genannten Aufgaben werden in einem ergänzenden Runderlaß des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft sowie in der Dienstanweisung für die Landschaftswacht im Kreis Soest vom 14. Oktober 1982 konkretisiert.

Das Aufgabenfeld umfaßt danach einerseits die beobachtenden und meldenden Tätigkeiten und andererseits die beratenden, präventiven Funktionen.

Da die gesamte Tätigkeit des Landschaftswächters streng ortsbezogen ist und auf den jeweiligen Dienstbezirk ausgerichtet sein soll, wird jeder Landschaftswächter seine eigenen Arbeitsschwerpunkte setzen.

Beobachten und Melden

Ich kann in der Folge daher nur meine eigenen Erfahrungen weitergeben. So sehe ich den Schwerpunkt meiner Aufgaben darin, meinen "Bezirk" systematisch zu überwachen und vorgefundene Mißstände zu melden.

Dies sieht konkret so aus, daß ich mich nach Feierabend und am Wochenende auf meinen Drahtesel werfe und durch die Landschaft radele.

Wie jeder Mitbürger weiß, der mit wachen Augen durch die heimische Landschaft geht, ist in jedem Graben, hinter jedem Busch, an jedem Bahndamm, in jeder Schledde oder an jedem Bach mehr oder weniger Müll zu finden. Angefangen von der achtlos weggeworfenen Zigarettenschachtel und der leeren Bierdose über die Farb- und Tapetenreste der letzten Renovierung bis hin zu ganzen Wohnungseinrichtungen und ganzen Autos.

Anders aber als der "normale" Spaziergänger, der sich zu Recht über diese Umweltfrevel erbost zeigt, aber ansonsten nichts weiter unternimmt, gehört es zu den Aufgaben der Landschaftswächter, diese Mißstände zu vermerken und zu melden.

Grundsätzlich sollte, nach Dienstanweisung, mein Hauptansprechpartner die untere Landschaftsbehörde, also der Kreis Soest sein, aber in der Praxis hat es sich bewährt, auf direktem Wege an die zuständige Stelle heranzutreten. In den meisten Fällen, insbesondere wenn es um die Beseitigung von Abfall geht, sind dies die verschiedenen Stellen der Stadtverwaltung Werl.

Da man die Mitarbeiter der Stadt Werl zwischenzeitlich persönlich kennt, ist die direkte Meldung auf dem "kleinen Dienstweg" effektiver und wesentlich unbürokratischer.

Nun mag mancher zu dem Schluß kommen, daß die Aufgabe des Landschaftswächters an sich eine angenehme und feine Sache sei, da man, wie es viele Mitbürger täglich tun, nur in der freien Landschaft spazierengehen muß.

Eigentlich stimmt dies ja auch, aber leider kann ich meine Routen in der Regel nicht an ästhetischen Gesichtspunkten orientieren und mich für die landschaftlich reizvollste Strecke entscheiden.

Regelmäßig muß ich gerade die Stellen aufsuchen, von denen ich aus Erfahrung weiß, daß hier irgendwelche Banausen ihren Müll abladen. Dies sind nicht immer die schönsten Landschaftsteile, wohl aber in der Regel die verstecktesten. Da aber nicht nur der sich seines unrechten Tuns wohl bewußte "Müllentsorger" unbeobachtet bleiben will, sondern auch so manches zu einem tête-à-tête verabredete Paar, trifft es sich, daß beide Gruppen oftmals dieselben Orte bevorzugen. Obwohl auch die sich liebenden Menschen manches Mal geringe Mengen an Abfall hinterlassen, empfiehlt es sich nicht, in dieser Situation belehrend das Gespräch zu suchen. Mann/Frau wird kaum zugänglich sein für Probleme des Umweltschutzes.

Und die, die mit ihrem Dreck die Landschaft verschandeln, die erwischt man leider nicht. Denn diese Menschen wissen sehr wohl, daß ihr Handeln unrechtmäßig ist, und sind daher sehr darauf bedacht, nicht erwischt zu werden. Weil ich, wie gesagt, meistens mit dem Rad unterwegs bin, kann man mich besonders in der offenen Landschaft der oberen Börde und des Haarstranges schon von weitem sehen. So ist es leider nicht nur einmal vorgekommen, daß ich beobachtete, wie jemand den Kofferraum seines Autos entlud, aber bis ich am Ort des Geschehens war, hatte der Verursacher bereits das Weite gesucht.

Nur selten ergibt sich daher die Möglichkeit, einen Mitmenschen direkt auf sein umweltschädigendes Verhalten anzusprechen. Und regelmäßig stellt sich heraus, daß es die "Entsorger" von organischen Abfällen wie Rasenschnitt, Strauch- und Baumschnitt oder Herbstlaub sind, die dann mit Unverständnis reagieren und nicht verstehen können oder wollen, warum ihr Abfall nicht in die Landschaft gehört.

Zwischenzeitlich ist im Bereich der Stadt Werl die Biotonne flächendeckend eingeführt. Trotzdem findet man nach wie vor organischen Abfall - und nichts anderes als Abfall ist es in vielen Gräben und Schledden.

Für jeglichen Abfall aber gilt, daß er ordnungsgemäß entsorgt werden muß und in der Landschaft nichts zu suchen hat. Besonders wichtig ist die kurzfristige Entfernung von illegalen Müllbergen; denn wo bereits Müll liegt, finden sich in kürzester Zeit Nachahmer. Eine weitere sehr beliebte und verbreitete Version, Abfälle zu entsorgen, sind die sogenannten Brauchtumsfeuer, bei uns besser bekannt als Osterfeuer. Selbstverständlich kann nichts dagegen eingewandt werden, wenn eine Kirchengemeinde oder ein Ortsteil am Ostersonntag zusammenkommt, um ein Osterfeuer zu entfachen. Aber ist es wirklich notwendig, daß diese Feuer teilweise die Dimensionen von Wohnhäusern einnehmen? Schlimmer aber ist, daß unter dem Vorwand, ein Osterfeuer abzubrennen, in den vergangenen Jahren in manchen Gärten ganze Wohnzimmereinrichtungen und anderer sperriger Abfall verbrannt wurden.

Gleichwohl ist es überlegenswert, ob bei uns das Verbrennen von organischen Abfällen noch zeitgemäß ist, wenn wir gleichzeitig die Länder der Dritten Welt für das Abbrennen ihrer Wälder verurteilen.

Da zwischenzeitlich auch der Kreis und die Stadt für dieses Problem sensibilisiert wurden sind die extremen Auswüchse der vergangenen Jahre zum Glück nicht mehr zu vermeiden.

Informieren

Wie bereits erwähnt, soll der Landschaftswächter neben seiner überwachenden Tätigkeit auch beraten und informieren und so schon im Vorfeld dazu beitragen, daß Schäden und Fehlentwicklungen im Ansatz vermeidbar werden.

Doch in den seltensten Fällen werde ich um Rat gefragt, und die Mitmenschen, die wegen ihres Tuns ein schlechtes Gewissen haben, sehen zu, daß sie schleunigst das Weite suchen, wenn da jemand auftaucht, der ihnen möglicherweise ins Gewissen reden will.

Abgebrühter sind da schon einige Leute, vorwiegend aus dem Ruhrgebiet, die, was in den letzten Jahren immer häufiger vorkommt, die erntereifen Gemüseäcker als eine Art Selbstbedienungsladen betrachten. Hier mußte ich schon manches Mal energisch darauf hinweisen, daß es nichts anderes als Diebstahl ist, was dort geschieht, um die Fortsetzung der illegalen Ernteaktion zu unterbinden.

Wie alle gesellschaftlichen Entwicklungen unterliegt auch die Einstellung der Bevölkerung zum Umgang mit Natur ständigen Veränderungen. Und immer dann, wenn der Gedanke des Umweltschutzes ins persönliche Konzept paßt oder gar wirtschaftliche Interessen berührt sind, ist der Rat des Landschaftswächters gefragt.

Ein einschneidendes Ereignis für Werl war die Planung einer "Giftmülldeponie" in Brünningsen. Plötzlich waren große Teile der Bevölkerung wie über Nacht zu engagierten Umweltschützern mutiert.

Aus dem Landschaftswächter, dem "grünen Spinner" - als umweltbewußter Mensch wird man, weil es so schön einfach ist, gern in dieses Klischee gepreßt - wurde plötzlich ein ernstzunehmender Gesprächspartner. Mitbürger, von denen man es bis dahin kaum erwartet hätte, überholten einen plötzlich in ihrem Einsatz für umweltbewußte Verhaltensweisen. Als Landschaftswächter hatte man es in dieser Zeit wesentlich einfacher im Umgang mit den Bürgern oder auch den verschiedenen Dienststellen der Stadtverwaltung.

Leider ist diese Naturschutzeuphorie in weiten Teilen der Bevölkerung nach der Aufgabe der Pläne zum Bau einer Deponie genauso schnell, wie sie kam, wieder erloschen. Zwischenzeitlich ist wieder der graue Alltag eingekehrt, und der überwiegende Teil der Bevölkerung ist, was Umweltbelange angeht, mehr oder weniger in den alten Trott verfallen.

Jahrelange Gewohnheiten werden, auch wenn sie unsere Umwelt schädigen, weiter gepflegt. Aber die alte Volksweisheit, daß man aus Schaden klug wird, bewahrheitet sich auch in Fragen des Umweltschutzes.

So weiß zwar zwischenzeitlich jeder Landwirt, daß das Flämmen von Feldrainen und Böschungen verboten ist, aber jedes Jahr zur Erntezeit finde ich abgeflämmte Wegränder vor. Weder Argumente noch gute Worte, noch der Hinweis auf die Unrechtmäßigkeit bewirkten eine Änderung. Als aber vor einiger Zeit in Möhnesee und Ense gleich mehrere Getreidefelder nach Flämmaßnahmen in der Nachbarschaft ein Raub der Flammen wurden, gab es plötzlich auch bei uns andere Möglichkeiten, überschüssiges Stroh zu verarbeiten.

Aber sollte man immer erst warten, bis etwas passiert?

Beraten

1983 veranstaltete die Landesanstalt für Ökologie, Landwirtschaft und Forsten (LÖLF / heute Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten) in Unna mit Vertretern aus Landschaftsbehörden und Landschaftswacht eine Tagung, um Erfahrungen über die ehrenamtliche Tätigkeit der Landschaftswacht auszutauschen. Als ein Ergebnis dieses Erfahrungsaustausches wurde die Aufgabe der Landschaftswacht als fach- und ortskundiger Ansprechpartner und Berater der unteren Landschaftsbehörde bezüglich der Landschaft seines Dienstbezirkes herausgestellt. Außerdem steht in meiner Dienstanweisung unter Punkt 3, daß mich die Landschaftsbehörde über alle genehmigten Veränderungen in der Landschaft informiert.

Vielleicht ist ja in den letzten Jahren nichts genehmigt worden, oder die Kreisverwaltung hat meine Adresse verlegt. Unaufgefordert bekomme ich jedenfalls keine Informationen, und meinen Rat holt sich erst recht niemand. Selbst nach konkreten Meldungen muß ich gezielt nachfragen, was aus einer Sache geworden ist.

Fazit

Bleibt als Fazit festzuhalten, daß ich als ortskundiger Berater für Landschaftsbehörden nicht gefragt bin und als Aufklärer und Informant für die Bevölkerung kaum gefordert werde.

Bleibt letztlich das Aufspüren von Mißständen. Und so werde ich auch künftig durch die Lande radeln und unter jedem Busch und jedem Strauch nach den Hinterlassenschaften meiner Mitmenschen suchen.

Ich hoffe, eines Tages nichts mehr zu finden.

Literatur

Joachim Weis: Landschaftswacht - Mittler für Belange der Natur vor Ort.
 
Wilfried Loos: Kein "Hilfspolizist" - Partner und Vermittler.
 
Bernd von Bülow: Aufgeben oder weitermachen.
 
Herbert Trienekens: Landschaftswacht in Nordrhein-Westfalen, LÖLF Mitteilung 4/86.

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